Die Mobbing No-Gos!
In der täglichen Realität ist Mobbing kein Einzelfall und auf die Frage: „Warum hast du noch niemand davon erzählt?“ kommen regelmäßig Antworten die zeigen, dass das soziale Umfeld – Eltern und (Elementar-)Pädagog:innen – aus Unwissenheit mit sogenannten „No-Gos“ beim Thema Mobbing reagieren und dann für die Opfer, Mobbing noch schlimmer wird.
No Go Nr. 1:
Hinweise von Opfern oder Beobachter:innen nicht überprüfen
Wissenschaftliche Untersuchungen, beispielsweise von Wilfried Schubarth, ergaben, dass Mobbing in der Schule zum einen von Pädagog:innen schwer zu erkennen ist und zum anderen, Hinweisen darauf zu oft nicht nachgegangen wird.
Spruch: „Gut gemachtes Mobbing erkennst du nicht!“
No Go Nr. 2:
Allein auf Opfer-Coaching vertrauen
Nicht mit der Klasse arbeiten
Natürlich ist es wichtig, mit dem Opfer Gespräche zu führen. Je nach Heftigkeit des Mobbings und der Vulnerabilität des Opfers kann es zu schweren psychischen und körperlichen Schädigungen kommen, bis hin zur Suizidalität.
Gleichzeitig ist klar: Mobbing ist ein systemisches Phänomen, das nur im systemischen Kontext, also unter Einbeziehung aller Beteiligten, bearbeitet werden kann.
No Go Nr. 3:
Opfer und Täter oder deren Eltern zu Klärungsgesprächen zusammenbringen
Die Devise: „sprechen hilft“ um Konflikt und Gewalt zu vermeiden oder zu beenden hat in manchen Konfliktgeschehnissen sicherlich einen Nutzen. Nicht aber bei Mobbing!
Erfahrungsgemäß führt diese Strategie zu einer Verschlimmerung der Situation und zur Verschlechterung des Opferschutzes. Entsprechend dem Drama-Dreieck „Opfer-Täter-Retter“ versuchen die Mobber:innen in aller Regel ihr Verhalten zu erfolgreich zu rechtfertigen und sich als eigentliche Opfer zu stilisieren.
No Go Nr. 4:
Unüberlegte Anzeige bei der Polizei gefährdet den Opferschutz
Eine polizeiliche Anzeige muss vor allem unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes gut abgewogen und überlegt sein. Das heißt im jeweiligen Fall gut zu analysieren und zu prüfen!
Generell darf eine polizeiliche Anzeige nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, ebenso wie sie nicht von vorneherein feststehen darf. Es kommt auf die Umstände an.
No Go Nr. 5:
Eltern in ihrer Emotion allein lassen
Wenn Eltern davon erfahren, suchen sie einen Schuldigen; das sind die:der Mobber:in, die Eltern, die Pädagog:innen und die Schule.
Wenn sie das Thema öffentlich machen, ohne eine Lösungsstrategie mit der Schule zu verfolgen, zerstören sie die Souveränität des eigenen Kindes in der Peergroup!
No Go Nr. 6:
Pädagog:innen decken im Alleingang das Mobbing auf und drohen mit Konsequenzen … ,
bevor mit der Klasse gearbeitet und ein Peerunterstützungssystem implementiert ist.
Mobbing ist nicht die Tat eines Einzelnen, sondern das Ergebnis eines Gruppenprozesses. Deshalb ist es unangemessen, einen Einzelnen zu bestrafen.
Assistent:innen und Verstärker:innen – und auch die Desinteressierten und Untätigen – tragen ebenfalls Verantwortung.
No Go Nr. 7:
Fehlende pädagogische Präsenz und Nachsorge nach der Intervention
Nach einer Mobbing-Intervention besteht eine hohe Rückfallgefahr, insbesondere nach langanhaltendem, manifestem Mobbing. Mobbing war zum stabilisierenden Faktor des Systems geworden, der jetzt wegfällt.
Ehemalige Mobber:innen können ihre Bedürfnisse nach Macht, Anerkennung, Spaß etc. nicht mehr auf dem gewohnten Weg befriedigen.
No Go Nr. 8:
Verantwortungszuweisungen an Opfer für die Gewalt, verstärken die Mobbingdynamik
Manchmal verhalten sich Opfer seltsam. Ihr Handeln bleibt unverständlich, stört auch Erwachsene und veranlasst diese zu Aussagen wie: „Die:Der muss sich nicht wundern, dass sie:er manchmal so behandelt wird“, „Die:Der scheint die Opferrolle ja zu genießen“, oder: „Die:Der ist ja selber schuld, wenn (…)“.
Manche Mitschüler:innen interpretieren solche mehr oder minder subtilen Aussagen der Erwachsenen als Freibrief für ihre Schikane.
No Go Nr. 9:
Opfer zu Gegengewalt auffordern
Natürlich ist es die Aufgabe und meist auch das Bedürfnis jedes Menschen, sich selbst zu behaupten, auch gegen Schikane. Im Fall systematischer Schikane, wie bei Mobbing, ist das Opfer den Mobber:innen jedoch immer an Macht unterlegen. Die Mobber:innen werden dies deutlich machen und sich ihre Macht nicht nehmen lassen.
Wird das Opfer zur Gegenwehr aufgefordert, eskaliert die Gewalt jedoch nur!
No Go Nr. 10:
Ohne fachliche Expertise mit der Klasse die konkreten Mobbinggeschehnisse öffentlich erörtern
Mobbing besitzt eine spezielle Dynamik. Eine Intervention, die dieser Dynamik konstruktiv begegnen will, ist notwendigerweise hoch strukturiert. Bloßes Diskutieren ohne Konzept verschlimmert die Lage.
Es wird eine Bühne geschaffen, auf der die Mobber:innen sich rechtfertigen und profilieren können!
No-Go Nr. 11: Vorbeugen statt intervenieren
Unterrichtsprojekte, die universell-präventiv einseitig auf Aufklärung und Wissensvermittlung setzen, stoppen konstituiertes und manifestes Mobbing nicht, machen Mobber:innen klüger und schaden den Opfern!
Wirksame Interventionsmaßnahmen sind langfristig angelegt, beziehen die ganze Klasse bzw. Gruppe ein, umfassen wirksame Verhaltensregeln, beziehen die Emotionen mit ein, sodass Mitgefühl entstehen kann, und stellen den Opfern anschließend Helfer zur Seite. Bloße Wissensvermittlung greift viel zu kurz!
No-Go Nr. 12: Bagatellisieren
„Sie/Er scheint ja seine Opferrolle zu genießen!“
„In der Pubertät geht es eben auch mal rauer zu!“
Die seelischen Auswirkungen von Mobbing sind gravierend und dürfen nicht verharmlost werden.
No-Go Nr. 13: Die Ablehnungsfalle
Die Mobber:innen dürfen nicht das Gefühl bekommen, dass man sie oder ihre Bedürfnisse ablehnt. Abgelehnt wird nur ihr destruktives Verhalten. Auch wenn Mobber:innen (und das gilt insbesondere für die Opfer) noch so „schwierig“ sind, haben sie keine Ablehnung verdient.
No-Go Nr. 14: Die Verständnisfalle
Auf wenn das Mitgefühl mit dem Opfer noch so groß ist, darf es gegenüber den anderen in der Klasse keine Sonderrechte bekommen.
Auch wenn das Verständnis für die Wut und die Bedürfnisse der Mobber:innen noch so groß ist: Jeder Mensch hat das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Eigentum. Diese Grundrechte gelten für alle.
No-Go Nr. 15: Mit Schuldzuweisungen und Vorwürfen arbeiten
Egal wie sich das Opfer verhält, es ist nicht selbst schuld an den Attacken. Niemand hat verletzende Verhaltensweisen verdient. Die Verantwortung dafür tragen immer die Angreifer.
Wenn das Opfer die Angriffe verschwiegen hat, dürfen keine Vorwürfe gemacht werden, z.B. „Wir sind doch deine Eltern/Pädagog:innen. Uns kannst du doch vertrauen. Wieso hast du dich denn nicht gewehrt. Du hättest etwas sagen sollen.“
Die Angst davor, dass dann alles nur noch schlimmer wird, und die Scham vor der Opferrolle, sind ernst zu nehmen. Auch die Mobber:innen sind irgendwann Gefangene des Systems Mobbing.
Durch Schuldzuweisungen ziehen sie sich zurück, fühlen sich als Person abgelehnt und reagieren noch aggressiver als vorher.
Auch den Mitläufern und Zuschauern dürfen keine Vorwürfe gemacht werden. Sie wissen nicht genau, was sie tun sollen, wollen keine „Petzen“ sein und haben Angst davor, selbst angegriffen zu werden.
No-Go Nr. 16: Dem Opfer keinen Glauben schenken
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Opfer sein Leid verschweigt, ist erheblich größer als die Gefahr der Dramatisierung. Kindern, die sich offenbaren, sollte daher Glauben geschenkt werden. Bestehen dennoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, bringen Fragen zu den Details der Attacken meist die gewünschte Klarheit (Plausibilitätstest).
No-Go Nr. 17: Nach Schuldigen fahnden
Am System Mobbing sind viele beteiligt. Einzelne Hauptakteur:innen zu identifizieren, wird der Dynamik von Mobbing in der Regel nicht gerecht, sondern gibt den Hauptakteur:innen eine „Bühne“, um sich zu profilieren und zu rechtfertigen und steigert deren Aggressionen.
No-Go Nr. 18: Mit der:m Mobber:in und Opfer gemeinsam über das Thema sprechen
Mobber:innen dominieren das Gespräch, sind gewarnt und attackieren zukünftig in unkontrollierten Räumen. Bei mehreren Mobber:innen wird eine Überzahlsituation und -dynamik hergestellt. Da Mobbing ein systemisches Problem ist, kann es nicht mit zweiseitigen Gesprächen beendet werden.
No-Go Nr. 19: Die:Den Mobber:in bestrafen
Die Bestrafung ändert nichts an der mangelnden Empathie für das Opfer und an den massiven Rechtfertigungsstrategien. Sie gäbe den Mobber:innen einen zusätzlichen Grund, erneut auf das Opfer loszugehen: sich für die Bestrafung zu rächen.
In der Konsolidierungs- und der Manifestationsphase besteht die Gefahr der verstärkten Solidarisierung der Mitschüler:innen mit den Mobber:innen. Eine Ausnahme bilden Situationen, in denen von den Mitschüler:innen eine klare Reaktion vonseiten der Erwachsenen erwartet wird.
No-Go Nr. 20: Nur Einzelgespräche mit dem Opfer führen
Einzelgespräche ändern nichts daran, dass das Opfer gegen die Übermacht der Gruppe keine Chance hat. Wenn es von den Gruppenmitgliedern keine Unterstützung bekommt, wird die Schikane durch Einzelgespräche auch nicht beendet.
Gleichzeitig fühlen sich die Mobber:innen durch die Einzelgespräche verraten und haben das Gefühl, dass hinter ihrem Rücken „etwas läuft“ und reagieren noch aggressiver. Einzelgespräche haben ihren Sinn lediglich in der Vorbereitung einer Mobbingintervention.
No-Go Nr. 21: Mit der Klasse das Problem „diskutieren“
Schafft eine Bühne für die Mobber:innen, auf der sie sich profilieren können und die „Puppen“ tanzen lassen.
No-Go Nr. 22: Dem Opfer keine Unterstützung zur Seite stellen
Da es nicht zum Mobbing gekommen wäre, wenn sich das Opfer hätte wehren können und Unterstützung von anderen bekommen hätte, kann sich auch nichts ändern, wenn das Opfer keine Helfer bekommt.